Kulanzumtausch: Geld zurück

Kulanzumtausch Meldung

test 02/2003

Bei Nichtgefallen Geld zurück? Wo Discounter ein Recht auf Rückgabe zusichern, dürfen Kunden das wörtlich nehmen.

Kulanzumtausch

Mit unglücklichem Gesicht steht die Kundin an der Aldi-Kasse: „Ich habe einen Fernseher gekauft, so vor acht Wochen, kann ich den zurückgeben?“„Ist er kaputt?“, fragt die Verkäuferin. „Nein, aber ich will ihn jetzt doch nicht mehr haben“, ist die Antwort. „Klar, den können Sie umtauschen. Aber Bon und Verpackung mitbringen.“

So viel Service ist ein starkes Argument im Konkurrenzkampf der Handelsriesen. Viele räumen ein weit gehendes Rückgaberecht ein: Kunden dürfen die Ware zurückgeben – ohne Fristen oder Angabe von Gründen. Einige werben offensiv damit. Beispiel Lidl: „Ohne Wenn und Aber: Geld zurück, wenn Sie nicht zufrieden sind.“ Oft hängt dies unübersehbar auf Plakaten in den Filialen aus. Dürfen Kunden sich darauf verlassen?

Ja, meint Nils Schroeter, Jurist im Verbraucherzentrale Bundesverband. Werde deutlich ein Rückgaberecht versprochen, sei das mehr als eine unverbindliche Werbeaussage: „Die Händler wollen sich beim Wort nehmen lassen.“ Daher entstehe ein Rechtsanspruch. Genauso sieht es der Bremer Professor Dr. Peter Derleder: „Hängt ein solches Versprechen in der Filiale aus, gilt dies als ergänzende Vertragsbestimmung, auf die der Kunde pochen kann.“

Fragt sich nur, wie lange? Im Unterschied zum Textilhandel, der oft 14 Tage einräumt, ziehen viele Discounter in der Werbung keinerlei Zeitlimit. Jurist Armin Busacker vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels meint: „Unter verständiger Würdigung ist das wie beim üblichen Umtausch zu verstehen, also zeitnah.“ Verbraucherrechtsexperte Derleder erklärt: „Alle paar Monate den PC zurückzugeben und gleich einen neuen zu kaufen, wäre Missbrauch. Das kann dazu führen, dass die Gerichte die Verwirkung des Anspruchs annehmen.“

Fazit: Wo die Werbung es verspricht, können Sie auf Rückgabe bestehen. Wer beispielsweise eine Kamera kauft und kurz darauf einen kritischen Schnelltest liest, kann sie zurückgeben. Juristisch macht es jedoch einen Unterschied, ob Rückgabe oder Umtausch versprochen wird: Bei Rückgabe haben Sie Anspruch auf Erstattung des Geldes, bei Umtausch müssen Sie eine andere Ware abnehmen. Für die Rückgabe haben Sie 14 Tage Zeit, für Umtausch gegebenenfalls auch länger.

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