Kündigung: Betriebsrat anhören

finanztest 06/2003

Will der Chef einem Mitarbeiter kündigen, muss er vorher den Betriebsrat anhören. Dieser hat eine Woche Zeit für eine Stellungnahme. Der Arbeitgeber darf die Kündigung aber schon vor Ablauf der Frist auf den Weg bringen, ohne dass sie dadurch unwirksam wird. Er muss nur sicher stellen, dass die Kündigung den Arbeitnehmer nicht vor Fristablauf erreicht und er sie im Zweifel zurückholen kann.

So hat das Bundesarbeitsgericht über die Klage eines Gekündigten entschieden, dessen Chef die Kündigung schon an dem Tag einem Kurierdienst übergeben hatte, an dem die Betriebsratsfrist um 24 Uhr endete. Der Kläger berief sich daher darauf, dass die Kündigung zu früh ausgesprochen worden sei.

Das Gericht sah das anders, denn der Chef hätte die Zustellung noch per Telefon verhindern können. Der Betriebsrat habe seinen Einfluss damit bis Fristende ausüben können (Az. 2 AZR 515/02).

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote