Kreditkarte: Keine Abbuchung ohne unterschriebenen Beleg
Buchen Onlineshops missbräuchlich Geld von der Kreditkarte ab, muss der Besitzer nicht zahlen. Von einer Mastercard-Kundin hatten Händler Geld eingezogen. Sie bestritt aber, die Käufe veranlasst zu haben. Unterschriebene Belege gab es nicht: Wie im Internet üblich hatten die Shops nur die Kartendaten. Das allein reicht aber nicht (Amtsgericht München, Az. C 28708/08). In diesem Fall hatte die Bank nach den ersten strittigen Abbuchungen die Karte gesperrt und eine neue ausgestellt. Dennoch passierte das Gleiche erneut, später auch noch mit einer dritten Karte. Daher meinte die Bank, die Kundin habe entweder selbst eingekauft oder Dritten die Nutzung ihrer Karte ermöglicht. Das war aber nur ein Verdacht, so die Richter, kein Beweis. Selbst wenn auf dem PC der Kundin ein Virus gewesen wäre, wäre dies nur eine mögliche Erklärung.
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