Kinderbetreuungskosten: Jetzt mehr Steuern sparen

Kinderbetreuungskosten Meldung

test 03/2007

Kinder kosten Geld, viel Geld. Etwa für Kita und Tagesmutter. Seit 2006 können alle berufstätigen Eltern zwei Drittel dieser Kosten beim Finanzamt abrechnen. Als berufstätig gelten auch Mütter und Väter, die Teilzeit arbeiten oder einen Minijob haben. Das Finanzamt erkennt maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr an. Die Berechnung ist etwas kompliziert, lohnt sich aber für Eltern.

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Kinderbetreuungskosten

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