Kinderbetreuungskosten: Unser Rat

finanztest 11/2008

Kinderbetreuungskosten

Nachweis. Bezahlen Sie die Betreuungskosten für Ihre Kinder nicht bar. Seit 2007 ist die Überweisung auf das Konto des Betreuers nachzuweisen.

Verwandte. Sie können Ihr Kind auch von Familienangehörigen gegen Bezahlung betreuen lassen. Dazu sollten Sie mit der Verwandten einen Arbeitsvertrag abschließen.

Abrechnen. Wenn Sie Betreuungskosten für Ihre Kinder in der Steuererklärung für 2007 vergessen haben, sollten Sie die Angaben schnell nachholen, wenn der Steuerbescheid kommt.

Lebensgemeinschaft. Es kann für Unverheiratete günstiger sein, wenn ein Elternteil die Betreuungskosten allein überweist. Der Steuervorteil ist bei demjenigen am größten, der die höhere Einkommensteuer zahlt. Damit das Finanzamt die Zuordnung anerkennt, müssen beide Eltern der Aufteilung zustimmen – schriftlich, aber formlos.

Einspruch. Prüfen Sie mithilfe unserer Grafik, ob Ihnen der Steuerabzug zusteht. Lehnt das Finanzamt ab, legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids dagegen Einspruch beim Finanzamt ein.

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