Kinderbetreuung: Menschenskind
Der Bundesrat stimmte im April dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung“ zu. Folge: Berufstätige Eltern und Alleinerziehende dürfen nun zwei Drittel ihrer Betreuungskosten, maximal 4 000 Euro für jedes Kind bis zum 14. Geburtstag, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Zu den berufstätigen Eltern zählen auch Mütter oder Väter mit einem Teilzeit- oder Minijob. Von der Neuregelung profitieren auch Elternpaare, bei denen nur ein Elternteil berufstätig und der andere dauerhaft krank, behindert oder in Ausbildung ist. Die Steuerersparnisse gelten rückwirkend zum 1. Januar 2006. Ob Eltern ihr Kind im Kindergarten, bei einer Tagesmutter oder im eigenen Haushalt betreuen lassen, spielt keine Rolle.
Finanztest sagt, wie Eltern Kinderbetreuungskosten beim Fiskus absetzen und gibt Tipps zum Thema.
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