Kfz-Steuer: Neue Regeln für Diesel und Trikes
Seit Mitte des Jahres ist einiges bei der Kfz-Steuer neu:
- Die befristete Steuerbefreiung von 150 Euro für Diesel mit der Schadstoffklasse 6 wird bis Ende 2010 ausgesetzt.
- Trikes und Quads werden jetzt nach Hubraum eingestuft und nach Schadstoffemission gemäß den EU-Abgasstufen.
- Elektro-Pkw fahren fünf Jahre steuerfrei, danach wird je nach Gewicht die Hälfte der Steuer fällig, die für Nutzfahrzeuge gilt.
- Die Zulassungsbehörde darf Fahrzeuge von Kfz-Steuerschuldnern abmelden.
Tipp: Die Kfz-Steuer ermitteln Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de in der Rubrik „Rund ums Auto“. Für den Einbau eines Rußpartikelfilters können Sie bis zum 15. Februar 330 Euro Zuschuss beantragen, wenn Ihr Pkw bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurde, Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen bis 16. Dezember 2009. Infos erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Tel. 0 30/3 46 46 54 80, www.bafa.de unter „Partikelminderungssysteme“.
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