Kabelanschluss: Kabel geht vor DVB-T

Kabelanschluss Meldung
1 : 0 fürs Kabel: Auch Empfänger des digitalen Antennenfernsehens müssen den ­Kabelan-schluss dulden.

finanztest 09/2005

Mieter müssen die Installation eines Breitbandkabelanschlusses in ihrer Wohnung auch dann dulden, wenn sie digitales Fernsehen über Antenne empfangen können (DVB-T). Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII ZR 253/04). Vermieter dürfen dann auch die Miete um jährlich 11 Prozent der Anschlusskosten erhöhen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Anschluss ans Breitbandkabelnetz objektive Vorteile gegenüber DVB-T habe und daher als Wertverbesserung anzusehen sei. Per Kabel seien mehr Fernseh- und Hörfunkprogramme zu empfangen.

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