Informationsfreiheit: Tipps

finanztest 11/2001

Informationsfreiheit

Bundesland. Wenn Sie in Berlin, Brandenburg oder Schleswig-Holstein leben, dürfen Sie schon gucken. Auch die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen planen Informationsfreiheitsgesetze. Eine Regelung für Bundesbehörden ist ebenfalls in Arbeit.

Antrag. Einsichtsanträge stellen Sie am besten schriftlich bei der aktenführenden Behörde. Anträge an die falsche Stelle müssen die Ämter, gegebenenfalls mit Einwilligung der Bürger, an die richtige weiterleiten. Je nach Land gelten für die Bearbeitung unterschiedliche Fristen. In Schleswig-Holstein etwa hat eine Auskunft "unverzüglich", spätestens aber in Monatsfrist zu erfolgen.

Datenschützer. Die Datenschutzbeauftragten helfen. Bei ihnen können Sie vorab klären, ob die Anfrage sinnvoll ist.

Kosten. Bei der Behörde sollte man als Erstes nach den Kosten fragen. Oft kann sie abschätzen, ob das Sichten und Bereitstellen der Informationen teuer ist. Es kommt auch darauf an, ob Akteneinsicht, Auskunft oder Aktenkopien verlangt werden.

Aktenpläne. Vor dem Antrag lohnt der Blick in Aktenpläne der Verwaltung. So können Sie zielgerichtet Auskunft verlangen. Ist der Aktenstandort unklar, berät die Behörde.

Beschwerde. Ihr Antrag wurde abgelehnt? Nach einem Widerspruch prüft auch der Datenschutzbeauftragte Ihres Landes den Fall.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
Adressen

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote