Immobilienkauf: Bank muss Käufer nicht vor überhöhtem Preis warnen
Immobilienkäufer können nicht darauf setzen, dass ihre Bank sie warnt, wenn der Kaufpreis völlig überzogen ist. Die kreditgebende Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Preis für die Immobilie gerechtfertigt ist, urteilten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 77/04).
Sie wiesen die Klage einer Frau ab, die ihren Darlehensvertrag widerrufen wollte und von der Bank Schadenersatz verlangte, weil sich herausstellte, dass ihre Eigentumswohnungen nur halb so viel wert waren wie der gezahlte Preis. Entscheidend war, dass sie der Bank nicht nachweisen konnte, dass diese von der Überteuerung wusste.
Tipp: Vor dem Kauf sollte ein unabhängiger Gutachter den Wert der Immobilie schätzen.
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