Haustiere: Leinenzwang für Katzen
Mieter, die Katzen halten, dürfen die Tiere draußen nicht frei herumlaufen lassen, wenn es die Eigentümergemeinschaft verboten hat. Denn es bestehe die Gefahr, dass die Tiere Gemeinschaftsflächen wie Kinderspielplätze verschmutzen. Wer seine Katze trotzdem in den Garten lassen will, muss sie anleinen, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 2 Z BR 99/04).
Die Regelung in der Hausordnung verstoße nicht gegen Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes. Dieser besagt, dass Haustiere die Möglichkeit haben müssen, sich artgerecht zu bewegen.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (0)
weitere Kommentare anzeigen