Haustiere: Leinenzwang für Katzen

Haustiere Meldung
Die Hausordnung darf ­bestimmen, dass Mieter ihre Katze an die Leine nehmen müssen.

finanztest 04/2005

Mieter, die Katzen halten, dürfen die Tiere draußen nicht frei herumlaufen lassen, wenn es die Eigentümergemeinschaft verboten hat. Denn es bestehe die Gefahr, dass die Tiere Gemeinschaftsflächen wie Kinderspielplätze verschmutzen. Wer seine Katze trotzdem in den Garten lassen will, muss sie anleinen, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 2 Z BR 99/04).

Die Regelung in der Hausordnung verstoße nicht gegen Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes. Dieser besagt, dass Haustiere die Möglichkeit haben müssen, sich artgerecht zu bewegen.

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