Haustiere: Katze nein, Hund ja
Der Vermieter darf die Haltung von Haustieren von seiner Zustimmung abhängig machen. Auf die Klausel im Mietvertrag kann er sich auch berufen, wenn er anderen Mietern die Tierhaltung erlaubt hat.
Das hat das Landgericht Krefeld im Fall von Mietern entschieden, die sich Katzen anschaffen wollten. Der Vermieter sagte nein, die Mieter fanden das ungerecht.
Doch vor Gericht unterlagen sie.
Sie hatten angeführt, dass der Vermieter anderen Mietern bereits Hunde erlaubt hatte und die Ablehnung damit rechtsmissbräuchlich sei. Das sah das Gericht anders, da die Fälle unterschiedlich lagen. Hunde seien zum einen keine Katzen und zum anderen habe der Vermieter die Hunde seinerzeit nur zugelassen, da die Mieter sie schon vor dem Einzug hatten und ohne sie nicht eingezogen wären (Az. 2 S 46/06).
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