Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das Finanzamt beteiligen

Haushaltsnahe Dienstleistungen Meldung

test 09/2006

Wer Handwerker oder Pflegedienste beauftragt, kann 20 Prozent des Lohns, maximal 600 Euro, vom Finanzamt zurückerhalten. Ab 2006 gilt das für fast alle Dienstleistungen. 2005, 2004 und 2003 jedoch werden nur einfache Schönheitsreparaturen und kleine Ausbesserungsarbeiten anerkannt, die auch Laien machen können: Tapezieren und Streichen von Wänden, Fußböden, Heizkörpern, Türen und Fenstern, Reinigen von Teppichen, Ausbessern von Parkett. Nicht dazu gehört der Bau von etwas Neuem, ebenso wenig das Verlegen von Natursteinplatten, ein neuer Wasseranschluss oder die Kontrolle der Feuerungsanlage, urteilte das Finanzgericht Nürnberg (Az. VII 278/2004).

Achtung: Das gilt für 2003 bis 2005. Ab 2006 werden auch Arbeiten gefördert, die Laien nicht selbst schaffen können, auch wenn etwas neu gemacht wird (siehe test 4/06: Geschenk vom Finanzamt).

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