Haushaltsbonus: Steuern geschenkt

Haushaltsbonus Meldung
Geschafft. Das renovierte Treppenhaus bringt Heidrun und Jörg Verholen 600 Euro Steuerbonus.

finanztest 11/2006

Renovieren, Modernisieren und andere Arbeiten in Haus und Garten kosten zwar viel Geld. Sie bringen aber auch eine kräftige Steuerermäßigung.

Haushaltsbonus

Goldene Zeiten für Handwerker und Steuerzahler. Renovieren oder modernisieren die Fachleute etwas in Wohnung und Garten, gibt es bis zu 600 Euro Steuerermäßigung. So viel bekommen Heidrun und Jörg Verholen aus Lünen. Gerade erst wurden in ihrem Wohnhaus die Türen und Fenster ausgetauscht, die Wände frisch renoviert, die Teppiche neu verlegt.

Und es ist noch mehr drin: Für alle anderen haushaltsnahen Dienstleistungen wie Putzen, Kochen, Gartenpflege winken weitere 600 Euro Steuerabzug. Der erhöht sich auf 1 200 Euro, wenn selbstständige Pflege- und Betreuungsdienste im Haushalt Pflegebedürftige unterstützen.

Großzügige Regel seit 2006

Seit Jahresbeginn lässt sich der Steuerabzug für Handwerker viel eher einheimsen. Steuerlich begünstigt sind sämtliche Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten im Zusammenhang mit den gemieteten oder eigenen vier Wänden.

Vor dem Jahr 2006 gab es den Steuerbonus nur für Renovierungs- und kleinere Ausbesserungsarbeiten, die normalerweise jeder erledigen könnte. Welche Arbeiten alle darunterfallen, ist bis heute nicht klar. Der Bundesfinanzhof muss noch klären, ob zum Beispiel eine Badsanierung (Az. VI R 74/05) oder eine Fassadenrenovierung (Az. VI R 77/05) dazugehört.

Seit dem 1. Januar 2006 sind nahezu alle Handwerkerarbeiten begünstigt – zum Vorteil für das Ehepaar aus Lünen. Nach den alten Regeln hätten ihnen nur die Ausgaben für das Renovieren Steuervorteile gebracht, nicht aber für das neue Verlegen der Fußböden in ihrem Wohnhaus.

Verholens schöpfen in diesem Jahr alles aus. An die Handwerker haben sie weit über 10 000 Euro Arbeitslohn überwiesen. Davon erkennt das Finanzamt 20 Prozent, maximal 600 Euro an. Um diese Summe sinkt ihre Steuerschuld für 2006. Sie sparen sogar weitere 87 Euro, weil sich der Abzug auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (9 Prozent) auswirkt.

Keinen Steuerabzug würde jedoch das Paar aus Lünen erhalten, wenn es etwas Neues errichtet hätte wie einen Hausanbau oder -ausbau. Auch eine neue Gartenanlage, ein neuer Carport, die neue Markise oder das erstmalige Verlegen eines Kabelanschlusses bringen nichts.

Auch anteilige Kosten abrechnen

Wenn mehre Wohnungsnutzer Dienstleister gemeinsam beauftragen, lehnen die meisten Finanzbehörden den Steuerabzug für Arbeiten in Wohnanlagen noch ab. Anteilige Kosten von Wohnungseigentümern, Mietern oder Heimbewohnern zum Beispiel für die Gartenpflege fallen unter den Tisch, weil die Hausverwaltung die Helfer verpflichtet hat. Ob das Bestand hat, ist äußerst fraglich.

In Hamburg und Baden Württemberg haben die Finanzbehörden bereits offiziell eingelenkt. Dort gibt es den Steuerbonus auch, wenn der Verwalter den Auftrag für die Mieter oder Eigentümer erteilt hat.

Dem wird sich womöglich die Verwaltung bald bundesweit anschließen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll das voraussichtlich bis Ende Oktober einheitlich geregelt werden.

Sollte sich die Behörde weiter querstellen, ist nicht alles verloren. Denn in dieser Sache ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 18/06).

Steuerabzug schnell einlösen

Das Ehepaar Verholen muss nicht bis zur Steuererklärung warten. Es kann sich bis 30. November einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und zahlt bereits in diesem Jahr weniger Steuern.

Dazu füllt es den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus. Und schickt ihn einschließlich der Handwerkerrechnungen, Überweisungsbelege und Lohnsteuerkarte an sein Finanzamt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite:
2 x 600 Euro Steuerersparnis im Jahr

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