Handy: Immer Bußgeld beim Fahren
Autofahrer, die mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen zahlen – und zwar 30 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Bußgeld für rechtens erklärt, obwohl der Handysünder behauptete, er habe nicht telefoniert, sondern sich nur eine Notiz im Handy angesehen (Az. 2 Ss OWi 1005/02).
Auf solche Spitzfindigkeiten müssen sich die Ordnungshüter nicht einlassen.
Ganz gleich ob der Autofahrer Kurzmitteilungen (SMS) abruft, im elektronischen Notizbuch blättert oder eine Telefonnummer wählt – wenn er das Handy während der Autofahrt ohne die vorgeschriebene Freisprecheinrichtung nutzt und es dabei in die Hand nimmt, wird auf jeden Fall das Bußgeld fällig.
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