Häusliches Arbeitszimmer: Diese Kosten zählen

finanztest 05/2004

Häusliches Arbeitszimmer

Die Ausgaben für Ihr Arbeitszimmer sollten Sie mit Rechnungen belegen. So vermeiden Sie auch Schätzungen zu Ihren Ungunsten.

Ausgaben fürs Arbeitszimmer
Ausstattung wie Gardinen, Tapeten, ­Teppich, Fenstervorhänge, Lampen, Papier­korb und Kosten für die Renovierung
+ Anteilige* Miete
+ Anteilige* Zinsen für Kredite wegen Kauf, Bau, Reparatur der Wohnung
+ Anteilige* Gebäudeabschreibung
+ Anteilige* Grundsteuer, Kosten für Müll, Schornsteinfeger, Gebäudeversicherung
+ Anteilige* Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Energie, Reinigung
Wenn nicht Mittelpunkt der beruf­lichen Tätigkeit, maximal: 1 250 Euro

Tipp: Weitere Werbungskosten sind Arbeitsmittel wie Büromöbel, Büromaterial oder Computer, die nicht zur Ausstattung des Arbeitszimmers gehören. Die können Sie auch geltend machen, wenn sie dort nicht stehen oder das Zimmer nicht anerkannt ist.

* Anteilig nach Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche der Wohnung.

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