Grundschuld: Bauspardarlehen flexibler
Bausparkassen dürfen Bauspardarlehen künftig bis zu 30 000 Euro ohne Grundschuld vergeben. Durch diese Änderung der Bausparkassenverordnung können mehr Bausparer als bisher Notar- und Grundbuchkosten sparen. Vorher lag die Grenze bei maximal 15 000 Euro.
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