Gesundheitskurse: 500 Euro vom Chef
Firmen dürfen Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss für Gesundheitskurse zahlen. Das Jahressteuergesetz 2009 legt fest, dass 500 Euro pro Jahr für Yoga, Rückentraining, Stressbewältigung, Raucherentwöhnung, Massagen oder Fitnessprogramme frei von Lohnsteuer und Sozialabgaben bleiben – wenn der Zuschuss zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Eine Gehaltsumwandlung funktioniert nicht. Das gilt ab 2008 und auch für Kurse, die die Krankenkassen anbieten. Die Übernahme von Beiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios ist jedoch nicht begünstigt.
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