Arbeits- kleidung
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Steuerfrei, wenn im Interesse des Arbeitgebers. Ob das auch gilt, wenn Kleidung privat genutzt werden kann, muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden (Az. VI R 21/05). |
Sozialabgabenfrei, wenn die Bedingungen für Steuerfreiheit erfüllt sind. |
Auslagen- ersatz
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Steuerfrei. |
Sozialabgabenfrei. |
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Beihilfen in besonderen Fällen wie bei Krankheit, Geburt oder Tod
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Von privaten Arbeitgebern bis zu 600 Euro steuerfrei, in besonderen Fällen auch mehr. Von öffentlichen Arbeitgebern unbegrenzt steuerfrei. |
Sozialabgabenfrei, wenn die Bedingungen für Steuerfreiheit erfüllt sind. |
Belegschafts-/Personal- rabatte auf Waren und Dienstleistungen
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Steuerfrei bis zu einem Freibetrag von 1 080 Euro im Jahr. |
Sozialabgabenfrei bis zu einem Freibetrag von 1 080 Euro im Jahr. |
Benzin-, Warengut- scheine und andere Sachbezüge
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Steuerfrei bis 44 Euro im Monat. |
Sozialabgabenfrei bis 44 Euro im Monat. |
Betriebsveran- staltungen wie Weihnachts-, Karnevals-, Jubiläumsfeiern, Betriebsaus- flüge, Feste
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Steuerfrei sind zwei (auch mehrtägige) Veranstaltungen, sofern der Chef für jeden Arbeitnehmer maximal 110 Euro ausgibt. Bei Überschreitung der Grenze um nur einen Euro ist der gesamte Betrag als Arbeitslohn steuerpflichtig (BFH, Az. VI R 151/00). Einzelne Mitarbeiter dürfen nicht privilegiert werden, wie bei Reisen als Belohnung für besondere Leistungen. Diese sind immer steuerpflichtig. |
Sozialabgabenfrei, wenn die Bedingungen für Steuerfreiheit erfüllt sind. |
Computer inklusive Peripherie- geräte und Software, Fax, Internet, Handy und Telefon
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Die leihweise Überlassung ist steuerfrei. Bei Schenkung von Computer oder Laptop an Arbeitnehmer ist 25 Prozent Pauschalsteuer durch den Arbeitgeber fällig. Volle Steuer ist aber bei geschenkten Telekommunikationsgeräten fällig, die kein Zubehör zum Computer sind oder nicht fürs Internet genutzt werden können. |
Sozialabgabenfrei. |
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Darlehen vom Arbeitgeber
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Der Zinsvorteil aus einem Darlehen von bis zu 2 600 Euro ist steuerfrei. Bei höheren Darlehen wird die Differenz zwischen dem zu zahlenden Effektivzinssatz und dem Referenzzinssatz von 5 Prozent besteuert. |
Zinsvorteil aus einem Darlehen von bis zu 2 600 Euro ist sozialversicherungsfrei. |
Direkt-
versicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Verträge ab 2005  (ausführlich siehe Seite 28)
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Beiträge für 2006 sind bis 2 520 Euro (= 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung) plus 1 800 Euro Festbetrag steuerfrei. Den zusätzlichen Höchstbetrag von 1 800 Euro können nur Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, die keinen Altvertrag mit Pauschalversteuerung haben. Die Leistungen müssen bei Fälligkeit ohne besondere Steuerermäßigung versteuert werden. |
Einzahlungen bis 2 520 Euro pro Jahr sind sozialabgabenfrei. Das gilt bis einschließlich 2008. Einzahlungen ab dem Jahr 2009 sind sozialversicherungspflichtig. |
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Direktzusage, Unterstützungs-kasse (ausführlich siehe Seite Artikel „Betriebliche Altersversorgung - Weniger Zuschuss“)
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Beiträge sind in beliebiger Höhe steuerfrei. Die Leistungen müssen bei Fälligkeit ohne besondere Steuerermäßigung versteuert werden. |
Einzahlungen bis 2 520 Euro pro Jahr sind bis einschließlich 2008 sozialabgabenfrei (siehe oben). |
Essen- gutscheine, Menü- und Restaurant- schecks
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Der Chef darf täglich außer an Dienstreisetagen einen Gutschein ausgeben. Davon muss der Arbeitnehmer 2,64 Euro wie Gehalt versteuern. Alternativ kann der Chef den Sachbezugswert von 2,64 Euro pauschal mit 25 Prozent versteuern. Erst der darüberliegende Betrag ist steuerfrei, maximal 5,74 Euro. Liegt der Gesamtwert des Gutscheins aber über 5,74 Euro, ist alles steuerpflichtig. Tipp: Arbeitgeber müssen die Schecks für Krankheits-, Dienstreise- und Urlaubstage eines Mitarbeiters nicht zurückfordern, wenn sie die Pauschalregel nutzen und jeweils 15 Menü-Schecks pro Monat ausgeben (R 31 Abs. 7 Nr. 4 LStR). |
Wird der Sachbezugswert von 2,64 Euro mit 25 Prozent pauschal versteuert, ist er sozialabgabenfrei, sonst sozialabgabenpflichtig. Der steuerfreie Differenzbetrag zwischen 2,64 und maximal 5,74 Euro ist sozialabgabenfrei. |
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Geschenke des Arbeitgebers aus persönlichem Anlass
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Übliche Sachgeschenke wie Blumen, Pralinen, Bücher, CDs zu persönlichen Ereignissen wie Geburtstag oder Beförderung bis zu jeweils 40 Euro sind steuerfrei, Geldgeschenke hingegen immer steuerpflichtig. |
Im Wert von bis zu 40 Euro sozialabgabenfrei. |
Kindergarten- zuschüsse oder Übernahme von Ausgaben für ähnliche Einrichtungen für nicht schulpflichtige Kinder
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Zuschüsse für Unterbringung, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung sind steuerfrei. Auch dann, wenn die Belege auf den Namen eines nicht beim Arbeitgeber beschäftigten Ehepartners oder Lebensgefährten lauten (R 21 a Abs. 1 Satz 2 LStR). |
Gesamte Zuschüsse sind sozialabgabenfrei. |
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Parkplatz, kostenlose Überlassung während der Arbeitszeit
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Steuerfrei, auch bei Anmietung durch Arbeitgeber (Finanzgericht Köln, Az. 2 K 4176/02). |
Sozialabgabenfrei. |
Vermögens- beteiligungen wie Belegschafts- aktien, GmbH-, Investmentfonds-, Genossenschafts- anteile, Genussrechte, Genussscheine, Wandelschuldver- schreibungen, stille Beteiligungen
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Steuerfrei ist die Hälfte des Werts der Beteiligung, maximal 135 Euro im Jahr. |
Sozialabgabenfrei ist die Hälfte des Werts der Beteiligung, maximal 135 Euro im Jahr. |
Weiterbildungs- kosten
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Zuschüsse für die Weiterbildung sind steuerfrei, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse ist. |
Sozialabgabenfrei, wenn Bedingungen für Steuerfreiheit erfüllt sind. |