Gefälligkeiten: Teure Freundschaft
Die Blumen gießen, auf die Katze aufpassen oder beim Umzug mit zupacken - Freunde helfen sich immer. Doch selbst bei den so genannten Freundschaftsdiensten müssen Helfer Schadenersatz zahlen, wenn sie etwas beschädigen oder eine Person verletzen. Richter gehen nur in Ausnahmefällen davon aus, dass die Betroffenen einen „stillschweigenden Haftungsausschluss“ vereinbart haben. Helfer sollten daher vor unfallträchtigen Freundschaftsdiensten den Schadensfall regeln.
Finanztest sagt, was bei Gefälligkeiten unter Freunden zu beachten ist und wie sich Helfer vor unnötig hohen Schadensersatzforderungen schützen können.
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