Gefälligkeiten: Teure Freundschaft

Gefälligkeiten Meldung

finanztest 08/2002

Die Blumen gießen, auf die Katze aufpassen oder beim Umzug mit zupacken - Freunde helfen sich immer. Doch selbst bei den so genannten Freundschaftsdiensten müssen Helfer Schadenersatz zahlen, wenn sie etwas beschädigen oder eine Person verletzen. Richter gehen nur in Ausnahmefällen davon aus, dass die Betroffenen einen „stillschweigenden Haftungsausschluss“ vereinbart haben. Helfer sollten daher vor unfallträchtigen Freundschaftsdiensten den Schadensfall regeln.

Finanztest sagt, was bei Gefälligkeiten unter Freunden zu beachten ist und wie sich Helfer vor unnötig hohen Schadensersatzforderungen schützen können.

Gefälligkeiten

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote