Gebrauchtwagenkauf: Tipps

finanztest 05/2004

Gebrauchtwagenkauf

Schlichtung. Im Streit mit einem Verkäufer, der Mitglied des Händlerverbands BVfK (www.bvfk.de) oder der Kfz-Innung ist, können Sie kostenlos deren Schiedsstellen nutzen. Während des Verfahrens verjähren Ansprüche nicht. Sie können immer noch klagen.

Tacho. Bei vielen Gebrauchten stimmt der Tacho nicht. Lassen Sie sich den Tachostand im Vertrag als Gesamtlaufleistung bestätigen. Aus den Papieren können Sie ersehen, wer Vorbesitzer war, und bei Unregelmäßigkeiten in Serviceheft oder Prüfberichten nachfragen.

Privatkauf. Echte Schnäppchen gibt es meist nur noch von privat, denn private Verkäufer dürfen die Haftung ausschließen. Sie müssen es aber nicht. Bei vollmundigen Anpreisungen („garantiert unfallfrei!“) sollten Sie auf einer Notiz im Vertrag bestehen. Es ist zudem ratsam, den Wagen zuvor von Dekra, Tüv oder ADAC prüfen zu lassen. Deren Checks gibt es ab 30 Euro. Sie sind aber eine reine Sicht- und Funktionsprüfung. In Motor und Getriebe schauen die Prüfer nicht.

Suche. Hier können Sie sehr präzise nach Ihrem Wunschauto suchen: Die größten virtuellen Marktplätze heißen www.autoscout24.de, www.mobile.de, www.autobild.de, www.webmobil24.de, www.autoboerse.de, www.webauto.de.

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