Garantieverlängerung: Unser Rat

finanztest 10/2009

Garantieverlängerung
  • Rechte. Eine Garantieverlängerung ist oft unnötig. Produktmängel tauchen meist schnell auf. In den ersten zwei Jahren können Sie beim Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung reklamieren. Ab dem siebten Monat kann der Verkäufer zwar von Ihnen den Nachweis verlangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Dann können Sie sich aber an den Hersteller wenden, der oft eine Garantie für zwei Jahre gibt. Im Schadensfall legen Sie Kaufbeleg und Garantieurkunde vor.
  • Reparatur. Garantieverlängerungen haben viele Haken, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten. Ist die Reparatur teurer als der Zeitwert des Geräts, erhalten Sie oft nur den Zeitwert, so etwa bei Media Markt und Saturn (Plus-Garantie). Je nach Garantievertrag ist dort auch ein Ersatzgerät möglich, die Entscheidung liegt aber beim Händler. Bei Conrad Electronic (48-Monate-Langzeitgarantie) und Gravis (Safety Pack Plus) erhalten Kunden nach Totalschäden ein Ersatzgerät auf dem technischen Stand des alten Geräts. Mit der Wertgarantie (Komplettschutz), die bei kleineren Fachhändlern verbreitet ist, gibt es nie ein Ersatzgerät.
  • Diebstahl. Der Diebstahlschutz in Garantieverlängerungen ist weitgehend überflüssig. Wer eine Hausratversicherung hat, ist bei Einbruch und Raub geschützt.

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