Garantie: Keine fürs Leben

Garantie Meldung
Die gesetzlich verbürgten zwei Jahre Gewährleistung sind ein Sicherheitsnetz mit Lücken. Garantien versprechen mehr Schutz.

finanztest 05/2002

Das neue Reklamationsrecht macht Garantien in vielen ­Fällen überflüssig. Doch vor allem bei alten Kaufverträgen können solche Zusatzversprechen Gold wert sein.

Garantie

Im Juni 2001 bestellte Stefan Maier bei Quelle eine Waschmaschine. Acht Monate lang arbeitete sie einwandfrei, doch dann blieb sie während des Waschens stehen. Maier rief an, kurz darauf kam ein Monteur, der das Gerät prüfte und knapp 35 Euro Fahrtkosten verlangte. Maier zahlte, beschwerte sich dann aber. Schließlich habe er laut Vertrag ein Jahr Garantie. Doch Quelle blieb dabei: Nach Ablauf von sechs ­Monaten sind Fahrtkosten zu erstatten.

Stefan Maier schrieb verärgert an ­Finanztest: „Ist es normal, dass ein Garantieanspruch so gesplittet ist? Ich bin bisher der Meinung gewesen, dass eine Garantie ein Jahr lang alles beinhaltet, gerade wenn es sich um eine Waschmaschine handelt, die ich nicht mal so eben zum Kundendienst bringe.“

Gesetz verlangt Gewährleistung

Egal, ob diese Reparaturkostenregelung kundenfreundlich war, mit dem Gesetz stand sie in Einklang. Denn Stefan Maier hat die Waschmaschine vor dem 1. Januar 2002 gekauft. Damit hatte er ab Erhalt des Geräts nur sechs Monate lang Anspruch auf ein völlig kostenloses Auswechseln oder Reparieren des Geräts. Gewährleistung ist der korrekte Name für dieses Recht, das im Volksmund Garantie heißt, mit einer Garantie aber nichts zu tun hat.

Zum Jahreswechsel wurde die Frist für die gesetzlichen Reklamationsrechte bei Neuwaren auf zwei Jahre verlängert. Diese Verbesserung kommt für Altverträge wie den von Stefan Maier zu spät.

Garantie gibt es freiwillig dazu

Dass Quelle nach Ende der Gewährleistung noch sechs Monate lang die Reparatur gegen Fahrtkostenerstattung versprach, war eine „echte“ Garantie. Garantien sind freiwillige Versprechen der Verkäufer oder Hersteller, für die Waren über die gesetzlichen Regeln hinaus einzustehen.

Interessant sind vor allem mehrjährige Ga­rantien. Die halten nicht nur länger vor. Sie geben auch eine Haltbarkeitsgarantie. Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für Mängel, die von Anfang an vorhanden sind. Die Garantie verspricht zudem, dass während der Frist keine neuen Schäden auftreten.

Stefan Maier hat sich zwar darüber geärgert, dass er die ­Anfahrt des Monteurs bezahlen musste. Ohne die Garantie hätte­ er aber auch noch Arbeitszeit und Materialkosten tragen müssen.

Da Garantien Zugaben sind, dürfen die Garantiegeber die Regeln dafür relativ frei bestimmen. Insbesondere können sie sich Kosten anteilig erstatten lassen, ob fürs Einsenden der Ware oder die Anfahrt des Monteurs.

Oft wird die Garantie für stark beanspruchte Verschleißteile wie Reifen oder Dichtungen ausgeschlossen. Zudem kann die Garantieleistung auf Reparaturen und Nachlieferungen beschränkt werden. Dann kann der Kunde die Ware bei Problemen nicht gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Neue Garantieregeln

Soll das T-Shirt auch noch nach der 100. Wäsche schwarz bleiben, ist diese garantierte Haltbarkeit ein Plus, das über die gesetzlichen Rechte hinausgeht. Häufig werden aber auch die gesetzlichen Rechte der Kunden vollmundig als Garantien angepriesen und so ein Bonus vorgespiegelt.

Um das zu verhindern, müssen Garantien seit dem 1. Januar auf die gesetzlichen Rechte hinweisen. Ein Blick ins Kleingedruckte ist ohnehin immer angebracht. Denn dort steht nun immer, wann die Garantie gilt und an wen man sich wenden muss.

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