GEZ: Rundfunkgebühr für PC

finanztest 12/2010

GEZ Meldung

Die Rundfunkgebühr für Computer und internetfähige Handys ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09).

Gegen die Gebühr geklagt hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student, weil sie ihren Computer nicht zum Radiohören nutzen. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verlangt seit 2007 monatlich 5,76 Euro für internetfähige PCs und Handys, wenn im selben Haushalt oder Betrieb kein anderes Gerät gemeldet ist.

Nach Plänen der Bundesländer soll die geräteabhängige Gebühr aber 2013 abgeschafft werden. Dann ist eine Rundfunkgebühr vorgesehen, die pauschal je Haushalt erhoben wird. Erwachsene Kinder oder Großeltern, die mit im Haus leben, müssten dann nicht mehr extra zahlen. Auch Wohngemeinschaften und Freiberufler mit Internetcomputer würden davon profitieren.

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