Freistellungsauftrag für Sparer: Freibetrag optimal nutzen
Freistellungsauftrag – so heißt das Zauberwort für Sparer. Wer seiner Bank diesen Auftrag erteilen, hat auf einen Schlag viel geregelt: Die Bank muss Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr steuerfrei auszahlen, an Ehepaare sogar bis 1 602 Euro. Erst auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne über dem freigestellten Betrag hinaus, muss das Institut Steuern abführen. Verluste muss die Bank gegenrechnen. Finanztest sagt, wie Sparer ihren steuerlichen Freiraum am besten nutzen.
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finanztest 08/2010: Inhalt
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- Freistellungsauftrag für Sparer
- Unser Rat
- So nutzen Sie Ihren steuerfreien Spielraum am besten aus
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- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
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