Frage und Antwort: Wann darf ich meinen Rasen mähen?
Richard G., Löbau: Darf ich an Sonn- und Feiertagen Rasen mähen?
Nein, jedenfalls nicht mit einem Motor-Rasenmäher. Der muss an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten im Schuppen bleiben. Auch für lärmarme Mäher gibt es keine Ausnahme. Mit Heckenscheren oder Rasenkantenschneider darf aber zum Beispiel an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, wenn die Geräte eine Motorstärke von mehr als 20 Kilowatt haben.
Rasenmäher, die ein aufgeklebtes EU-Umweltzeichen (siehe Symbol) haben, sind von Montag bis Sonnabend durchgehend zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Besonders laute Gartengeräte dürfen an Werktagen zudem nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Tipp: Halten Sie die Ruhezeiten nicht ein, müssen Sie mit einer Buße von bis zu 50 000 Euro rechnen.
Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.
Schreiben Sie bitte einen Kommentar
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen.
Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Kommentare (2)
weitere Kommentare anzeigen