Fitnessstudio: Unser Rat

finanztest 08/2006

Fitnessstudio

Vertragsschluss. Prüfen Sie Sportstudio und Vertrag genau, bevor Sie sich langfristig binden. Gefallen Ihnen Klauseln nicht, bitten Sie um Streichung oder vereinbaren Sie eine neue Regelung. Der Fitnessmarkt ist umkämpft und wegen Kleinigkeiten wird ein Studiobetreiber kaum auf neue Kunden verzichten.

Kündigung. Kündigen Sie per Einschreiben und zeitnah zu dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Kündigungsgrund erfahren haben. Einen Umzug sollten Sie mit Meldebescheinigung oder Mietvertrag belegen. Dass Sie dauerhaft trainingsunfähig sind, müssen Sie bei den meisten Anbietern mit einem ärztlichen Attest nachweisen.

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