Finanzamt: Angehörige im Ausland
Deutsche Finanzämter erkennen im Jahr 2010 höhere Ausgaben für Angehörige im Ausland an. Für Familienmitglieder in einigen Ländern können Steuerzahler dann höhere Kinderbetreuungskosten, Kinderfreibeträge und mehr Unterhalt geltend machen. Die Freibeträge für Kinder in Griechenland sind zum Beispiel künftig so hoch wie für Kinder in Deutschland, 2009 betragen sie noch 75 Prozent (BMF-Schreiben IV C 4 - S 2285/07/0005).
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