Finanzamt: Angehörige im Ausland

finanztest 01/2010

Deutsche Finanzämter erkennen im Jahr 2010 höhere Ausgaben für Angehörige im Ausland an. Für Familien­mitglieder in einigen Ländern können Steuerzahler dann höhere Kinderbe­treuungskosten, Kinderfreibeträge und mehr Unterhalt geltend machen. Die Freibeträge für Kinder in Griechenland sind zum Beispiel künftig so hoch wie für Kinder in Deutschland, 2009 betragen sie noch 75 Prozent (BMF-Schreiben IV C 4 - S 2285/07/0005).

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote