
| Bevor die Familienkasse entscheidet, müssen Eltern die Höhe der voraussichtlichen Einkünfte und Bezüge ihres Kindes prognostizieren. Dazu zählen nicht nur Bafög und Ausbildungsgeld. Die Behörde rechnet auch Zinsen, Dividenden, Renten und Einkünfte aus Nebenjobs im kindergeldrelevanten Zeitraum hinzu. Kommen mehr als 7 188 Euro im Jahr zusammen, gilt es, die Ausgaben dafür aufzulisten, um die Einnahmen zu drücken. | ||
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| Ausgaben für | Was Sie abziehen können | Tipps |
| Für alle | ||
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Steuerfreie Bezüge |
Pauschal 180 Euro im Jahr, auch von Zinsen und Dividenden innerhalb des Sparerfreibetrags von 1 601 Euro (einschließlich 51 Euro Werbungskostenpauschale). | Gezahlte Stückzinsen sind als negative Einnahmen abzuziehen. |
| Azubis | ||
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Doppelte Haushalts- führung am Ausbildungs- ort |
Miete für die ersten zwei Jahre, erste Hin-/letzte Rückfahrt 30 Cent je Fahrkilometer mit eigenem Pkw. Verpflegungspauschale erste drei Monate: ab 24 Stunden Abwesenheit pro Tag 24 Euro, ab 14 Stunden 12 Euro, ab 8 Stunden 6 Euro. Familienheimfahrten:40 Cent je Entfernungskilometer auch mit Zug, Bus oder als Mitfahrer. | Es ist nicht Bedingung, dass das Kind jedes Wochenende nach Hause kommt, wenn es weit entfernt wohnt. Unschädlich ist, wenn Eltern die Miete erstatten. Das Kind sollte der Mietvertragspartner sein. |
| Arbeitsmittel | Pauschal 1 044 Euro für Werbungskosten oder nachgewiesene höhere Ausgaben wie für Lehrbücher oder Waschkosten für Berufsbekleidung. Wenn ein PC über 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer) kostet, sind die Anschaffungskosten auf drei Jahre zu verteilen. | Kurz vor Ausbildungsende sind Ausgaben für Arbeitsmittel – auch geschenkte - vorweggenommene Werbungskosten, wenn sie nach der Ausbildung weiter beruflich genutzt werden. |
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Weg zur Berufs- schule und zum Ausbildungs- betrieb |
Weg zur Berufsschule wie Dienstreise, wenn pro Woche zwei Tage Schule oder Blockunterricht (weniger als drei Monate am Stück oder zwischen Blöcken vier Wochen Betrieb): pauschal 30 Cent je Fahrkilometer mit eigenem Pkw + Verpflegungspauschale. Weg zum Betrieb: 1. bis 10. Entfernungskilometer je 36 Cent, ab 11. km je 40 Cent. | Noch strittig, ob ein bis zwei wöchentliche Fahrten zur Berufsschule als Dienstreise oder als Weg zur Arbeit zählen (Revision beim BFH, Az. VIII R 45/02). Eltern sollten die für sie günstigste Variante wählen. |
| Studenten/Schüler | ||
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Zweit- unterkunft am Studienort |
Familienheimfahrten: 1. bis 10. Entfernungskilometer je 36 Cent, ab 11. km je 40 Cent. Miete (siehe Azubis) nur, wenn Student wegen Berufspraktikum (Arbeitsvertrag) Studium unterbricht und dafür eine Zweitwohnung braucht. Oder er hatte vor dem Studium anderswo eine eigene Wohnung, die noch sein Lebensmittelpunkt ist. | Durchschnittlich zwei Fahrten im Monat nach Hause sind für den Fahrkostenabzug Bedingung. In dieser Durchschnittsberechnung sind alle Aufenthalte, auch die während der Ferien, zu berücksichtigen. |
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Ausbildungs- kosten |
Arbeitsmittel wie zum Beispiel Computer (siehe oben), Semestergebühren, Drucken und Binden von Abschlussarbeiten. | Wird der PC privat genutzt (über 10 %), ist zumindest der berufliche Nutzungsanteil anzuerkennen. |
| Wege zur Uni oder Schule | Einfache Entfernung mit der Entfernungspauschale 1. bis 10. Kilometer je 36 Cent, ab 11. Kilometer je 40 Cent. | Nachweis nur dafür nötig, wie oft und von welcher Wohnung aus die Schule aufgesucht wurde. |
| Nebenjob | Pauschal 1 044 Euro Werbungskosten, wenn das Arbeitsverhältnis ein Nebenjob ist, bei selbstständiger Tätigkeit Betriebsausgaben. | Entfernungspauschale für Heimfahrten und zur Uni sind zusätzlich als Ausbildungskosten abzuziehen. |
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