Falsche Betriebskostenabrechnung: Immer reklamieren
Mieter müssen jede fehlerhafte Betriebskostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten reklamieren – auch wenn der Vermieter jedes Jahr den gleichen Fehler wiederholt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 185/09). Ein Vermieter hatte drei Jahre hintereinander Grundsteuern abgerechnet, obwohl dies laut Mietvertrag nicht zulässig war. Zwei Abrechnungen hatte der Mieter erfolgreich reklamiert. Beim dritten Mal hielt er eine erneute Beschwerde für überflüssig. Die Folge: Er muss die anteilige Grundsteuer für dieses Jahr zahlen.
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