Falschberatung: Die Zeit läuft

Falschberatung Meldung

finanztest 10/2005

Eigentlich ist es ganz einfach: Fast alle zivilrechtlichen Ersatzansprüche verjähren nach drei Jahren ab Jahresende. Seit Jahresbeginn 2002 ist das so Gesetz. Früher jedoch galten längere Fristen. Hinzu kommt: Bei Ansprüchen von Geldanlegern, die von Vermittler oder Bank falsch beraten wurden, ist oft unklar, wann die Verjährungsfrist zu Laufen beginnt. Selbst wer in den 90er jahren aufgrund falscher Beratung in eine Geldanlage investiert hat, kann jetzt im Einzelfall noch Schadenersatz geltend machen.

Finanztest erklärt die Regeln für die Verjährung von Schadenersatzforderungen falsch beratener Geldanleger und sagt, was sie tun müssen, um keine Entschädigungschance zu verlieren.

Falschberatung

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