Erbvertrag für nichtverheiratete Paare: Unser Rat
Erbe. Soll Ihr Partner etwas erhalten, wenn Sie sterben, müssen Sie ihn im Testament oder Erbvertrag als Erben einsetzen oder ihm etwas vermachen.
Erbvertrag. Unverheiratete, die sich gegenseitig unwiderruflich zum Alleinerben einsetzen wollen, sollten vor einem Notar einen Erbvertrag schließen. Besitzt das Paar 300 000 Euro Vermögen, kostet der Notar rund 1200 Euro.
Trennung. Es ist ratsam, im Erbvertrag zu vereinbaren, dass die Partner zurücktreten können, falls sie sich trennen.
Frühere Ehe. Solange Sie noch verheiratet sind und ein gemeinschaftliches Testament mit dem Ehepartner existiert, können Sie noch keinen wirksamen Erbvertrag mit einem neuen Partner abschließen. Sie müssen das Testament erst vor einem Notar widerrufen.
Testament. Partner können sich auch in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Erben einsetzen. Ein Testament ist stets widerruflich. Ein Notar ist nicht Pflicht. Lassen Sie sich dennoch von einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht helfen.
Vollmacht. Soll Ihr Partner Ihre Geschäfte erledigen, wenn Sie etwa wegen einer Krankheit das nicht können, sollten Sie ihm eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Ein Musterformular steht unter www.standard-patientenverfuegung.de.
Sonderheft. Mehr Informationen finden Sie im Finanztest Spezial "Erben und vererben".
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