Erbschaft und Schenkung: Für wen Erben teurer wird
Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuererregeln bei Erbschaften für verfassungswidrig erklärt. Grund: Das Finanzamt berechnet den Wert von geerbtem Vermögen derzeit sehr unterschiedlich. Für Kapitalvermögen wie Aktien setzt es den vollen Börsenwert an, Immobilien zählen dagegen nur mit 50 bis 80 Prozent des Verkehrswertes. Die Richter fordern nun, dass das Finanzamt geerbtes Vermögen immer so ansetzt, dass es dem Verkehrswert entspricht.
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