Einseitige Vertragsänderungen: Das Schweigen der Lämmer
In einigen Branchen treten Vertragsänderungen auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in Kraft. Normalerweise gilt der Grundsatz des Privatrechts, dass Verbraucher durch Schweigen oder Nichtreagieren keine Verträge abschließen oder ändern. Es gibt aber Ausnahmen: Etwa für Banken und Telefonanbieter, wenn eine Vielzahl von vergleichbaren Verträgen in gleicher Weise gändert werden sollen. So können sie die Gebühren ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erhöhen, müssen ihm aber ausreichend Zeit zum Widerspruch geben. Bleibt der aus und der Kunde schweigt, tritt die neue Gebührenordnung in Kraft.
Finanztest sagt, wann Schweigen teuer werden kann.
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