Eigentümergemeinschaft: Künftig entscheidet die Mehrheit
Bislang mussten Modernisierungsmaßnahmen von der Eigentümergesellschaft einstimmig beschlossen werden. Doch der Staat hat das Wohnungseigentumsgesetz reformiert. Danach reicht es künftig, wenn sich die Mehrheit der Wohnungsbesitzer für den Einbau einer neuen Heizungsanlage oder den Anbau eines Balkons ausspricht. Noch muss der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben. Geht alles gut, tritt es voraussichtlich am 1. Juli dieses Jahres in Kraft.
Finanztest sagt, was sich für Wohnungseigentümer per Gesetz ändert und welche Rechte sowie Pflichten sie dann haben.
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