Ehrenamtspauschale: Satzung ändern
Wenn Vorstandsmitglieder von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro im Jahr bekommen, ist das steuerfrei. Allerdings kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden, da viele Vereinssatzungen festlegen, dass die Vorstände unentgeltlich arbeiten. Deshalb muss eine Satzungsänderung beschlossen werden, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt. Das Finanzministerium hat die Frist für diese Änderung bis 30. Juni 2009 verlängert.
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