Ehrenamtspauschale: Satzung ändern

test 05/2009

Wenn Vorstandsmitglieder von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organi­sationen eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro im Jahr bekommen, ist das steuerfrei. Allerdings kann dies die Gemeinnützigkeit gefährden, da viele Vereinssatzungen festlegen, dass die Vorstände unentgeltlich arbeiten. Deshalb muss eine Satzungsänderung beschlossen werden, die eine Bezahlung der Vorstandsmitglieder zulässt. Das Finanzmi­nisterium hat die Frist für diese Änderung bis 30. Juni 2009 verlängert.

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