
| So können Ehepaare ihr Vermögen auch ohne Ehevertrag aufteilen. Wer nicht Gütertrennung oder Gütergemeinschaft wählt, lebt automatisch in der Zugewinngemeinschaft. | |
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| Der Güterstand ... | ... und was er bedeutet |
| Zugewinngemeinschaft | Der häufigste Fall. Das Vermögen der Ehepartner bleibt getrennt. Am Ende der Ehe gleicht man den Zugewinn aus. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen vom Beginn der Ehe bis zu deren Ende gestiegen ist. Die Zugewinne der beiden Ehepartner werden am Ende zusammengerechnet und durch zwei geteilt. |
| Gütertrennung | Das Vermögen der Ehegatten bleibt getrennt, im Falle der Scheidung gibt es keinen Zugewinnausgleich. |
| Gütergemeinschaft | Das gesamte eheliche und voreheliche Vermögen wird in einen Topf geworfen. |
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