Doppelter Haushalt: Gericht kippt die Zweijahresfrist

Doppelter Haushalt Meldung
Leute mit Zweithaushalt am Arbeitsort kaufen Vieles doppelt. Jetzt muss das Finanzamt sie oft länger unterstützen.

finanztest 06/2003

Ein Professor und ein Polizeibeamter haben beim Bundesverfassungsgericht durchgesetzt, dass das Finanzamt ihren doppelten Haushalt länger als zwei Jahre anerkennen muss.

Der Polizeibeamte hatte mit seiner Klage Erfolg, weil der Dienstherr ihn nach Berlin abgeordnet und die Abordnung immer wieder verlängert hatte. Der Professor konnte die Zweijahresfrist kippen, weil seine Frau weiter am Heimatort berufstätig war.

Unter diesen Voraussetzungen ist die seit 1996 gültige Befristung der Steuervorteile für doppelte Haushaltsführung auf zwei Jahre verfassungswidrig, beschloss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az. 2 BvR 400/98 und Az. 2 BvR 1735/00).

Das Finanzamt muss Ausgaben wie die Miete für den Zweithaushalt in beiden Fällen länger anerkennen und gegebenenfalls auch Trennungsgelder von Beamten länger steuerfrei lassen.

Sind Arbeitnehmer in der gleichen Situation, können sie von dem Beschluss des Gerichts rückwirkend bis 1996 profitieren, wenn sie gegen ihre Steuerbescheide unter Hinweis auf die Verfahren Einspruch eingelegt haben oder dies bei offenen Bescheiden noch tun. Die Regierung muss die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung für sie neu regeln.

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