Doppelte Haushaltsführung: Wiedersehen am Wochenende

Doppelte Haushaltsführung Meldung
Endlich zuhause: Für die Trennung auf Zeit aus beruflichen Gründen konnte Familie Wischnat pro Jahr über 5 000 Euro absetzen.

finanztest 11/2006

Für eine Zweitwohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes müssen Angestellte oft tief in die Tasche greifen. Doch sie können viele Ausgaben absetzen.

Doppelte Haushaltsführung

Leicht ist Familie Wischnat die Entscheidung nicht gefallen, ein geteiltes Familienleben zu führen: Wegen eines neuen Jobs zog Karsten Wischnat in eine Zweizimmerwohnung ins hessische Eppertshausen, während Ehefrau Angela und Sohn Julian weiter im eigenen Haus im mehr als 500 Kilometer entfernten Beelitz in Brandenburg lebten. Für Treffen blieben meist nur die Wochenenden.

Die Pendelei zwischen zwei Haushalten ist oftmals nicht nur anstrengend, sondern sie kann wie bei den Wischnats leicht mehrere Hundert Euro im Monat kosten. Doch immerhin müssen Angestellte die Kosten für den Umzug, zusätzliche Miete, Heimfahrten und Telefonate nicht allein tragen: Da sie den doppelten Haushalt aus beruflichen Gründen führen, können sie die Ausgaben in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Umzug für den Job

Kosten für den Zweithaushalt außerhalb des bisherigen Wohnorts kann beispielsweise abziehen, wer von seiner Firma an einen entfernten Standort versetzt wird oder eine neue Arbeit weit weg von zuhause übernimmt.

Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, ob Pendler zusätzlich zum eigentlichen Zuhause eine eigene Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes mieten oder sich etwa in einer Pension ein Zimmer nehmen. Entscheidend ist aber, dass ihnen ihre Unterkunft am Beschäftigungsort ständig zur Verfügung steht. Ein gelegentlich gemietetes Hotelzimmer bedeutet noch keine doppelte Haushaltsführung.

Lebensmittelpunkt muss bleiben

Damit die Werbungskosten anerkannt werden, darf der Zweithaushalt jedoch nicht zum neuen Lebensmittelpunkt des Pendlers werden. Für Karsten Wischnat als Familienvater war das kein Problem: Das Eigenheim in Brandenburg blieb Mittelpunkt des familiären Lebens.

Schwieriger kann es für unverheiratete Paare oder Alleinstehende werden, den Haupthaushalt zu bestimmen. Sie müssen nachweisen, dass sie am Heimatort ihre Freunde haben, in Vereinen aktiv sind oder dort ihren Hobbys nachgehen. Werbungskosten können die Pendler aber auch dann nur abziehen, wenn sie am Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand führen.

Diese Vorgabe erfüllen zum Beispiel viele Auszubildende nicht. Sie wohnen in der Woche vielleicht auswärts in einem WG-Zimmer, haben ihren eigentlichen Lebensmittelpunkt aber noch rund um ihr Elternhaus und verbringen dort die Wochenenden.

Ein einzelnes Zimmer im Haus der Eltern gilt nicht als eigener Hausstand – selbst wenn die erwachsenen Kinder dafür zahlen. Eine separate Wohnung mit Küche und Bad wird aber anerkannt.

Umzug, Miete, Heimfahrt

Pendler mit zwei Haushalten können unter anderem Kosten für Umzug und Miete sowie für drei Monate eine Verpflegungskostenpauschale abrechnen (siehe „Checkliste“). Es werden aber nur die Aufwendungen anerkannt, für die Angestellte keinen Ersatz vom Arbeitgeber bekommen.

Karsten Wischnat konnte somit zwar unter anderem die Miete absetzen – nicht jedoch die Wochenendfahrten, für die er seinen Dienstwagen nutzte.

Fahren Pendler in ihrem eigenen Wagen zur Familie, erkennt das Finanzamt maximal eine Heimfahrt pro Woche mit 30 Cent je Entfernungskilometer an.

Diese Regelungen für Familienheimfahrten gelten auch im kommenden Jahr. Sie sind nicht von Kürzungen bei der Entfernungspauschale betroffen.

Kann der Pendler am Wochenende nicht selbst heimfahren, weil er zum Beispiel Bereitschaftsdienst hat, zählen alternativ die Fahrtkosten des Ehepartners und seiner minderjährigen Kinder als Werbungskosten, wenn sie ihn besuchen.

Vielfahrer können wählen

Selbst wenn die Entfernung nicht so groß ist wie bei den Wischnats, können Pendler allein durch Heimfahrten und Miete leicht auf mehrere Tausend Euro Werbungskosten kommen.

Eine Angestellte, die in einer 150 Kilometer entfernten Stadt lebt und regelmäßig im eigenen Wagen zur Familie fährt, erreicht fast 7 000 Euro im Jahr:

Mehrere Tausend Euro Werbungskosten:
Miete (400 Euro x 12 Monate): 4 800 Euro
48 Heimfahrten (48 x 150 km x 30 Cent): 2 160 Euro
Werbungskosten:  6 960 Euro

Pendler, die eine günstige Zweitwohnung haben und häufiger als einmal in der Woche heimfahren, sollten jedoch prüfen, ob es für sie nicht eine noch bessere Alternative gibt, die Steuerlast zu senken.

Anstatt der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung können sie auch sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim Finanzamt abrechnen. Die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung bleiben dann jedoch unberücksichtigt.

Für die Angestellte in der 150 Kilometer entfernten Stadt würde sich das bei zwei Heimfahrten pro Woche nicht lohnen. Statt der 6 960 Euro für Miete und Fahrtkosten könnte sie nur 4 320 Euro (96 Fahrten x 150 Kilometer x 30 Cent) absetzen.

2007 würde sie mit der reinen Fahrtkostenabrechnung noch schlechter abschneiden, denn für Fahrten zur Arbeitsstätte greifen die Änderungen bei der Entfernungspauschale, sodass sie erst ab dem 21. Kilometer 30 Cent bekäme: Das Finanzamt würde nur 3 744 Euro (96 Fahrten x 130 Kilometer x 30 Cent) anrechnen.

Hotel für Einsatzwechsler

Besondere Regeln gelten für Arbeitnehmer, die an ständig wechselnden Orten arbeiten und dort schlafen. Einsatzwechsler wie etwa Montagearbeiter führen keinen doppelten Haushalt, sondern rechnen ihre Übernachtungs- und Fahrtkosten unbegrenzt als allgemeine Werbungskosten ab.

Pro Fahrt berechnen sie entweder die tatsächlichen Kosten oder 30 Cent je gefahrenen Kilometer. Anders als früher können sie Ausgaben für Verpflegung ab 2006 nur für maximal drei Monate absetzen.

Auch die Wischnats führen heute keinen doppelten Haushalt mehr, denn mittlerweile ist die ganze Familie in Hessen zu- hause. Die Ausgaben für den Umzug, durch den der Zweithaushalt aufgelöst wurde, kann sie als Werbungskosten geltend machen.

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