Doppelte Haushaltsführung: Unser Rat
Freibetrag. Lassen Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte für doppelte Haushaltsführung eintragen. Für das Jahr 2006 können Sie den Antrag noch bis zum 30. November stellen. Dann haben Sie gleich ein höheres Nettogehalt. Stellen Sie den Antrag für 2007 direkt nach Erhalt der neuen Steuerkarte.
Belege. Ziehen Sie in eine Zweitwohnung, sollten Sie alle Ausgaben für den Umzug belegen. Eine pauschale Abrechnung der Umzugskosten ist hier, anders als bei der berufsbedingten Verlegung des Hauptwohnsitzes, nicht möglich.
Nachrechnen. Prüfen Sie, ob es für Sie günstiger ist, sämtliche Fahrten wie Fahrten zur Arbeit abzurechnen anstatt die doppelte Haushaltsführung geltend zu machen. Ihre Entscheidung gilt für ein Jahr.
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