Doppelte Haushaltsführung: Plus für Pendler

Doppelte Haushaltsführung Meldung

finanztest 06/2004

Die gute Nachricht für Pendler: Sie können ihre Kosten für doppelte Haushaltsführung nun wieder voll beim Finanzamt abrechnen. Die Zwei-Jahres-Frist gibt es nicht mehr. Die schlechte Nachricht für Pendler: Es gelten bestimmte Bedingungen, damit die Behörde den Werbungskostenabzug anerkennt. Erfüllen Pendler auch nur eine Bedingung nicht, gehen sie leer aus. So muss etwa der alte Wohnort weiter Lebensmittelpunkt und die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen notwendig sein.

Finanztest erklärt die neue Regelung zur doppelten Haushaltsführung und sagt, was Pendler beachten müssen, damit sie die Kosten unbegrenzt abrechnen können.

Doppelte Haushaltsführung

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