Bundesarbeitsgericht zum Tarifvertrag BAT: Mehr Gehalt für junge Mitarbeiter

Bundesarbeitsgericht zum Tarifvertrag BAT Meldung

11.11.2011

Jetzt steht endgültig fest: Jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die rechtzeitig Nachzahlungsansprüche angemeldet haben oder noch nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) bezahlt werden, haben Anspruch auf eine satte Gehaltserhöhung – meist auch für mindestens sechs Monate rückwirkend. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Verbotene Alters­diskriminierung

Zuvor hatte schon der Europäische Gerichts­hof (EuGH) in Brüssel vorab geur­teilt: Vom Alter abhängige Bezahlung, wie sie der alte Bundes­angestell­tentarif­vertrag BAT vorsieht, ist eine rechts­widrige Diskriminierung. Jetzt hat das Bundes­arbeits­gericht die Konsequenzen gezogen: Jüngere Mitarbeiter haben Anspruch auf Gehalt nach der höchsten Alters­stufe. Vertreter der Länder Berlin und Hessen hatten dafür plädiert, den Tarif­parteien eine nach­trägliche Vereinbarung zu ermöglichen oder den Nach­zahlungs­anspruch zu reduzieren. Beides wiesen die Bundes­arbeits­richter zurück.

Kläger erhält 450 Euro mehr Gehalt

Rechts­anwalt Hans-Werner Behm aus der Berliner Kanzlei Behm, Pudack und Kollegen hat das Urteil erstritten. Sein Mandant, ein seiner­zeit 39-jähriger Berliner Landes-Angestellter, hat jetzt rück­wirkend ab September 2006 das Gehalt zu erhalten, das für 47-jährige als Höchst­gehalt in der Gehalts­gruppe vorgesehen war. Für den Kläger heißt das: Er bekommt rück­wirkend eine Gehalts­erhöhung um 450 Euro brutto monatlich. In anderen Fällen macht die alters­bedingte Gehalts­differenz inner­halb ein und derselben Gehalts­gruppe bis zu 1 000 Euro brutto aus

Infos bei test.de

Wer von dem Urteil profitiert und wie Nach­zahlungs­ansprüche geltend zu machen sind, erklärt test.de in der Meldung: Urteil zum Tarifvertrag BAT: Mehr Geld für junge Mitarbeiter.

Bundes­arbeits­gericht, Urteil vom 10.11.2011
Aktenzeichen: 6 AZR 148/09

[Update 18.11.2011] Inzwischen wurde durch einen Bericht der „Oberhessischen Presse“ bekannt: Das Bundes­arbeits­gericht hat in einem weiteren Fall das Land Hessen zur Nach­zahlung von 392,12 Euro brutto monatlich an einen seiner­zeit 31-jährigen wissenschaftlichen Mitarbeiter der Universität Marburg verurteilt. Nach wie vor unklar ist, warum das Bundes­arbeits­gericht zu den Entscheidungen keine Presse­mitteilung veröffent­licht hat und warum es dazu auch sonst kaum Berichte gibt. Die Gerichts­entscheidungen könnten Tausenden von Familien vor allem in Berlin und in Hessen ein ordentliches Weihnachts­geld bescheren.

Bundes­arbeits­gericht, Urteil vom 10. November 2011
Aktenzeichen: 6 AZR 481/09

[Update 21.11.2011] Nach Recherchen der Berliner Morgenpost geht es allein in Berlin um Nach­zahlungs­ansprüche in Höhe von insgesamt bis zu 40 Millionen Euro.

[Update 22.11.2011] Wichtig für Betroffene: Am Jahres­ende 2011 verjähren Forderungen für 2008. Detaillierte Tipps dazu liefert www.test.de/bat-nachzahlung.

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