Bildungsurlaub: Lernen am Meer
Die Finanzbeamten müssen die Kosten für die Reise zu einem Sprachkurs akzeptieren, auch wenn er an einem Urlaubsort im europäischen Ausland stattfand. Entscheidend ist nur, dass der Teilnehmer den Kurs überwiegend aus beruflichen Gründen besucht. Das hat der Bundesfinanzhof zugunsten einer Teamassistentin entschieden, die in Andalusien Spanisch lernte (Az. VI R 89/02).
In ihrem Job brauchte sie die Fremdsprache. Zudem lässt sich eine Sprache in dem Land am besten lernen, in dem sie gesprochen wird, betonte der Bundesfinanzhof.
Tipp: Für eine beruflich bedingte Sprachreise rechnen Sie Kursgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten ab. Außerdem setzen Sie je nach Abwesenheit von zuhause bis zu 24 Euro Verpflegungspauschale pro Tag an. Für das Ausland ist die Pauschale meist höher, für Spanien bis zu 36 Euro pro Tag. Wie hoch sie in den einzelnen Ländern ist, finden Sie unter www.bundesfinanzministerium.de unter dem Suchwort „Reisekosten“.
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