Bildung für den Beruf: Gut aufpassen

Bildung für den Beruf Meldung

finanztest 06/2005

Ausbildung lohnt doppelt: Know-How und Wissen befördern die Karriere - und mit den Kosten lassen sich Steuern sparen. Wer schon arbeitet, kann Ausbildungskosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Bedingung: Die Ausbildung ist geeignet, eine Arbeit zu behalten oder neue zu finden. Auch das Erststudium kann Steuern sparen. Die Finanzämter erkennen bis zu 4 000 Euro als Sonderausgaben an.

Finanztest erklärt, wie Sie mit Ausbildungskosten Steuern sparen und erklärt die Feinheiten der gesetzlichen Regelungen.

Bildung für den Beruf

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