Betriebskostenabrechnung: Unser Rat

finanztest 08/2010

Betriebskostenabrechnung

Mietvertrag. Als Vermieter einer Eigentumswohnung sollten Sie im Mietvertrag für jede Betriebskostenposition den Verteilungsschlüssel vereinbaren, der auch unter den Eigentümern gilt. Achten Sie darauf, dass im Vertragsformular nicht von der Umlage der Kosten nach Wohnfläche die Rede ist, wenn Sie mit den anderen Eigentümern nach Miteigentumsanteilen abrechnen. Mitglieder eines Eigentümerverbands wie Haus Grund sollten sich mit dem Vertrag dort beraten lassen.

Abrechnung. Wenn Sie für Ihren Mieter die Betriebskostenabrechnung erstellen, müssen Sie nicht umlegbare Kostenanteile herausrechnen. Hauswartkosten müssen Sie zum Beispiel um den Anteil für Reparaturen und Verwaltungsarbeit kürzen. Nennen Sie in der Abrechnung zunächst den gesamten Betrag, den Sie zahlen mussten, und rechnen Sie dann vor, welchen nicht umlegbaren Anteil Sie abziehen.

Belege. Verlangt Ihr Mieter nach der Betriebskostenabrechnung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen, sollten Sie ihm eine Vollmacht ausstellen, damit er in die Ordner beim Verwalter hineinschauen kann.

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