Betreuungskosten für Kinder: Jetzt mehr absetzen
Das lohnt sich: In der Steuererklärung für 2006 können Eltern erstmals pro Kind 6 000 Euro Betreuungskosten abrechnen. Zwei Drittel davon - also bis zu 4 000 Euro - erkennt das Finanzamt an. So können Eltern Ausgaben für den Kindergarten oder die Tagesmutter absetzen. Auch Punkte, die bei der Einführung des Gesetzes noch strittig waren, sind nun geklärt. So können Eltern auch Kosten abrechnen, wenn die Großmutter auf den Enkel aufpasst und dafür Geld erhält. Beschäftigt die Familie ein Au-pair-Mädchen, rechnet das Finanzamt 50 Prozent der Ausgaben als Betreuungskosten ab. Finanztest sagt, welche Ausgaben Eltern in der Steuererklärung für 2006 angeben können.
Sonderausgaben und Werbungskosten
Absetzen können die Eltern unter anderem die Ausgaben für den Kindergarten, die Tagesmutter oder das Au-pair-Mädchen. Sie gelten als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben. Wenn beispielsweise Alleinerziehende oder beide Eltern berufstätig sind, können sie die Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren als Werbungskosten absetzen. Ist nur die Mutter oder der Vater berufstätig, während der andere Partner den Haushalt führt oder arbeitslos ist, rechnen Eltern die Kosten für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren als Sonderausgaben ab:
Tipp: Sammeln Sie Belege für die Betreuungskosten. In Zukunft müssen Sie nicht nur Rechnungen und Quittungen vorlegen, sondern auch Kontoauszüge. Achten Sie darauf, dass Ausgaben für die Kinderbetreuung in Rechnungen und Verträgen von anderen Posten getrennt sind.
Ministerium klärt strittige Fragen
Einzelne Punkte waren bei Einführung des Gesetzes unklar geblieben. Diese hat das Bundesfinanzministerium nun klargestellt (BMF-Schreiben, IV C 4 - S 2221 - 2/07).
- Eltern. Sind die leiblichen Eltern der Kinder verheiratet, spielt es keine Rolle, wer von beiden die in der Steuererklärung abgerechneten Betreuungskosten bezahlt hat. Bei nichtverheirateten Eltern kann jeder nur die Kosten abrechnen, die er selbst übernommen hat. Ausgaben für Stief- oder Enkelkinder werden nicht anerkannt.
- Nachweis. In Zukunft müssen Eltern als Nachweis nicht nur Rechnungen vorlegen, sondern auch Kontoauszüge, die zeigen, dass das Geld abgebucht wurde. Ganz so streng wollen die Finanzämter bei der Steuererklärung für 2006 noch nicht sein: Sie erkennen die Kosten selbst dann an, wenn nicht alle Belege vorliegen. Eltern müssen die Kosten nur glaubhaft machen – etwa durch eine Bestätigung der Tagesmutter.
- Familie. Haben Familienmitglieder wie die Großmutter auf das Kind aufgepasst und dafür Geld bekommen, können Eltern auch diese Ausgaben abrechnen. Sie müssen aber einen Vertrag vorlegen.
- Zusatzkosten. Neben den reinen Geldleistungen können Eltern auch andere Ausgaben beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung des Betreuers oder dessen Fahrtkosten geltend machen.
- Au-pair. Beschäftigt die Familie ein Au-pair, rechnet das Finanzamt 50 Prozent der Ausgaben als Betreuungskosten ab. Eltern können mehr geltend machen, wenn aus dem Au-pair-Vertrag hervorgeht, dass der Anteil der Kinderbetreuung höher ist.
- Nachmittagsbetreuung. Ausgaben für eine Hausaufgabenbetreuung in der Schule müssen auf der Abrechnung separat aufgeführt sein. Sie zählen nicht, wenn sie nicht von Ausgaben für Verpflegung oder Nachhilfeunterricht zu trennen sind.
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