Behinderte: Umbau jetzt absetzbar

test 07/2011

Wenn eine Wohnung behindertengerecht umgebaut wird, dürfen die Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn keine akute Notsituation vorlag, sondern die Umbauarbeiten langfristig geplant wurden. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. VI R 16/10) für eine Familie, die ein altes Bauernhaus gekauft und dann behindertengerecht modernisiert hatte. Zuschüsse von der Pflegekasse werden aber angerechnet.

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