Autokosten von Selbstständigen: Zündschlüssel
Selbstständige können das Finanzamt an den Kosten fürs Auto beteiligen, wenn zumindest zehn Prozent der Fahrten auf die selbstständige Tätigkeit entfallen. Sämtliche Kosten für das Auto sind dann Betriebskosten und werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von den Einnahmen abgezogen. Auf der anderen Seite müssen Selbstständige die private Nutzung des Autos versteuern. Doch die Regelungen dafür sind günstig.
Finanztest erklärt, wie Selbstständige mit ihrem Auto Steuer sparen und rechnet vor, wie viel Geld das bringen kann..
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