Autokosten von Selbstständigen: Zündschlüssel

Autokosten von Selbstständigen Meldung

finanztest 10/2005

Selbstständige können das Finanzamt an den Kosten fürs Auto beteiligen, wenn zumindest zehn Prozent der Fahrten auf die selbstständige Tätigkeit entfallen. Sämtliche Kosten für das Auto sind dann Betriebskosten und werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von den Einnahmen abgezogen. Auf der anderen Seite müssen Selbstständige die private Nutzung des Autos versteuern. Doch die Regelungen dafür sind günstig.

Finanztest erklärt, wie Selbstständige mit ihrem Auto Steuer sparen und rechnet vor, wie viel Geld das bringen kann..

Autokosten von Selbstständigen

Dieser Artikel ist hilfreich. Nutzer finden das hilfreich.

Kommentare (0)

weitere Kommentare anzeigen

Alle Kommentare anzeigen

Schreiben Sie bitte einen Kommentar

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Jetzt einloggen oder Neu registrieren.
Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice

Weitere Angebote