Ausstieg aus Immobiliengeschäften: Bares für die Schrottimmobilie

Ausstieg aus Immobiliengeschäften Meldung

finanztest 06/2002

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Käufer überteuerter Immobilien können den Kreditvertrag auch nach vielen Jahren noch widerrufen, wenn sie die Formulare zu Hause oder am Arbeitsplatz unterschrieben haben. Die Zinszahlungen können sie dann auf jeden Fall zurückverlangen. In vielen Fällen wird auch der eigentliche Wohnungskauf widerrufen werden können und muss dann zurückabgewickelt werden. Nach Schätzungen von Experten haben die Banken in 300.000 bis 500.000 Fällen den Kauf von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage finanziert. Doch statt solider Renditen gabs meist herbe Verluste. Viele Kunden zogen vor Gericht.

Finanztest erklärt, unter welchen Umständen Immobilienkäufer ihr Geld zurückfordern können und worauf sie achten müssen.

Ausstieg aus Immobiliengeschäften

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