Ausbildungsbeihilfen: Strich durch die Rechnung

Ausbildungsbeihilfen Meldung
Erhalten Jugendliche Ausbildungsbeihilfen, können Eltern den Ausbildungsfreibetrag verlieren.

finanztest 07/2002

Bekommen Jugendliche für ihre Ausbildung öffentliche Zuschüsse, kann das Finanzamt diese voll auf den Ausbildungsfreibetrag der Eltern von in diesem Jahr 924 Euro anrechnen. Das ist selbst dann möglich, wenn die Kinder negative Einkünfte haben, weil ihre Werbungskosten höher als der Lohn für die Ausbildung sind. Das Finanzamt muss den Verlust, den Jugendliche in diesem Fall machen, nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht mit aus öffentlichen Kassen erhaltenen Geldern verrechnen (Az. III R 22/01).

Die Tochter der Kläger erhielt in dem Jahr 4 395 Mark Ausbildungsvergütung. Da sie auswärts in Ausbildung war, konnte sie Werbungskosten wie Miete, Fahrtkosten und Ausgaben für Verpflegung absetzen. Die Werbungskosten waren so hoch, dass die Einkünfte der Tochter ins Minus rutschten und unterm Strich ein Verlust von über 8 000 Mark herauskam. Den sollte das Finanzamt mit einer 2 640 Mark hohen Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt verrechnen. Dann wäre der Ausbildungsfreibe­trag gerettet gewesen. Der Bundesfinanzhof hat den Eltern jedoch einen Strich durch die Rechnung gemacht.

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